LIZENZVEREINBARUNG
ACHTUNG! BITTE LESEN SIE DIESE LIZENZVEREINBARUNG AUFMERKSAM
UND VOLLSTÄNDIG DURCH, BEVOR SIE DIESE SOFTWARE NUTZEN!
Nutzungsbedingungen für das Programm AudioFileHandler
Das Programm ist Shareware und darf lizenzfrei 20 mal geöffnet werden. Um das
Programm danach weiter nutzen zu dürfen, ist eine Lizenzierung erforderlich.
Während der Testzeit unterliegt das Programm keinerlei funktionaler Beschränkungen.
Das Programm darf als Shareware-Version in unveränderter Form kopiert und
weitergegeben oder in Shareware-Kataloge aufgenommen werden, sofern dies
kostenfrei geschieht.
Lizenz
Mit dem Erwerb der Lizenz erhalten Sie das einfache, zeitlich unbefristete und
nicht ausschließliche Nutzungsrecht für das Programm AudioFileHandler. Die
Lizenz erlaubt die Installation des Programms auf einem Computer, die Nutzung
auf mehreren Computern oder in Netzwerken mit Ausnahme von privaten Heimnetzwerken ist
untersagt.
Die Übertragung der Software oder der Lizenzdaten an Dritte in jeglicher Form
ist nicht gestattet.
Die Software selbst bleibt in vollem Umfang mein geistiges Eigentum.
Nach Bestätigung der Eingangs- und Bankdaten erhalten Sie an die von Ihnen
angegebene E Mailadresse eine Rechnung über den gezahlten Betrag und einen
Freischaltschlüssel, mit dem Sie die bei Ablauf der Testphase gegebene
Beschränkung aufheben können.
Haftungsbeschränkung und Gewährleistung
Das Programm wurde in beschränktem Umfang Unter den Betriebssystemen Windows
2000 und Windows XP getestet. Da es jedoch generell nicht möglich ist Software
zu erstellen die fehlerfrei ist, und es nur in beschränktem Maße möglich ist
Programme in unterschiedlichen Konfigurationen zu testen, wird ausdrücklich
darauf hingewiesen, dass das Programm zuerst mit Dateien eingesetzt werden
sollte, die eigens zu Testzwecken angelegt wurden.
Es kann deshalb auch keinerlei Gewährleistung für die korrekte Funktion der
Software unter den Bedingungen Ihres Computersystems übernommen werden. Es wird
ausdrücklich auch jede Gewährleistung für Folgeschäden jedweder Art,
insbesondere auch solcher, die durch entgangenen Gewinn entstehen oder die an
Daten oder Programmen anderer Hersteller auftreten sollten, ausgeschlossen
Bei Programmfehlern steht dem Lizenzgeber das Recht einer kostenlosen
Nachbesserung zu, die als Update zur Verfügung gestellt wird.
Der Lizenznehmer erkennt diese Haftungsbeschränkung ausdrücklich an.
Schlussbestimmung
Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu Ihrer
Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für für eine Änderung oder
Aufhebung dieser Schriftformklausel.
Der Lizenznehmer kann mit Forderungen gegenüber dem Lizenzgeber nur aufrechnen,
wenn sie anerkannt und rechtskräftig festgestellt sind.
Der Lizenznehmer darf Ansprüche gegenüber dem Lizenzgeber aus diesem Vertrag
nicht an Dritte abtreten.
Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder
sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen
Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe
kommende Regelung, die die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die
Unwirksamkeit der Bestimmung erkannt hätten.
Gerichtsstand
Rechtsgrundlage ist allein das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten die sich aus der Nutzung der Software
ergeben sollten ist ausschließlich Oldenburg .
Das einheitliche UN-Kaufrecht (Convention on Contracts for the International
Sale of Goods) wird ausgeschlossen.