LIZENZVEREINBARUNG

ACHTUNG! BITTE LESEN SIE DIESE LIZENZVEREINBARUNG AUFMERKSAM
UND VOLLSTÄNDIG DURCH, BEVOR SIE DIESE SOFTWARE NUTZEN!

Nutzungsbedingungen für das Programm AudioFileHandler
Das Programm ist Shareware und darf lizenzfrei 20 mal geöffnet werden. Um das Programm danach weiter nutzen zu dürfen, ist eine Lizenzierung erforderlich.
Während der Testzeit unterliegt das Programm keinerlei funktionaler Beschränkungen.
Das Programm darf als Shareware-Version in unveränderter Form kopiert und weitergegeben oder in Shareware-Kataloge aufgenommen werden, sofern dies kostenfrei geschieht.

Lizenz

Mit dem Erwerb der Lizenz erhalten Sie das einfache, zeitlich unbefristete und nicht ausschließliche Nutzungsrecht für das Programm AudioFileHandler. Die Lizenz erlaubt die Installation des Programms auf einem Computer, die Nutzung auf mehreren Computern oder in Netzwerken mit Ausnahme von privaten Heimnetzwerken ist untersagt.

Die Übertragung der Software oder der Lizenzdaten an Dritte in jeglicher Form ist nicht gestattet.

Die Software selbst bleibt in vollem Umfang mein geistiges Eigentum.

Nach Bestätigung der Eingangs- und Bankdaten erhalten Sie an die von Ihnen angegebene E Mailadresse eine Rechnung über den gezahlten Betrag und einen Freischaltschlüssel, mit dem Sie die bei Ablauf der Testphase gegebene Beschränkung aufheben können.

Haftungsbeschränkung und Gewährleistung

Das Programm wurde in beschränktem Umfang Unter den Betriebssystemen Windows 2000 und Windows XP getestet. Da es jedoch generell nicht möglich ist Software zu erstellen die fehlerfrei ist, und es nur in beschränktem Maße möglich ist Programme in unterschiedlichen Konfigurationen zu testen, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Programm zuerst mit Dateien eingesetzt werden sollte, die eigens zu Testzwecken angelegt wurden.
Es kann deshalb auch keinerlei Gewährleistung für die korrekte Funktion der Software unter den Bedingungen Ihres Computersystems übernommen werden. Es wird ausdrücklich auch jede Gewährleistung für Folgeschäden jedweder Art, insbesondere auch solcher, die durch entgangenen Gewinn entstehen oder die an Daten oder Programmen anderer Hersteller auftreten sollten, ausgeschlossen

Bei Programmfehlern steht dem Lizenzgeber das Recht einer kostenlosen Nachbesserung zu, die als Update zur Verfügung gestellt wird.

Der Lizenznehmer erkennt diese Haftungsbeschränkung ausdrücklich an.

Schlussbestimmung

Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für für eine Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel.

Der Lizenznehmer kann mit Forderungen gegenüber dem Lizenzgeber nur aufrechnen, wenn sie anerkannt und rechtskräftig festgestellt sind.

Der Lizenznehmer darf Ansprüche gegenüber dem Lizenzgeber aus diesem Vertrag nicht an Dritte abtreten.

Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommende Regelung, die die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung erkannt hätten.

Gerichtsstand

Rechtsgrundlage ist allein das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten die sich aus der Nutzung der Software ergeben sollten ist ausschließlich Oldenburg .
Das einheitliche UN-Kaufrecht (Convention on Contracts for the International Sale of Goods) wird ausgeschlossen.